HFH Geschäftsführungsgesellschaft mbHWeiden i.d.OPf.Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva
Passiva
Konzerngewinn- und -verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2019
Der Finanzmittelstand setzt sich wie folgt zusammen:
Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2019
Entwicklung des Konzernanlagevermögens im Geschäftsjahr 2019
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die HFH Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Weiden Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der HFH Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Weiden, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der HFH Geschäftsführungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Regensburg, den 18. August 2020 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft David, Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Uebensee, Wirtschaftsprüfer Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2019Die HFH Geschäftsführungsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in Weiden. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Weiden i. d. OPf. Unter HRB 3115 eingetragen. Der vorliegende Konzernabschluss ist nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beibehaltung der für den Vorjahreskonzernabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze aufgestellt worden. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS). Sämtliche in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen haben ihre Abschlüsse nach den genannten Vorschriften zum 31.12.2019, dem Abschlussstichtage des Mutterunternehmens, erstellt. A. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss sind neben der HFH Geschäftsführungsgesellschaft mbH (Mutterunternehmen) sämtliche unter dessen einheitlicher Leitung stehenden unter H. I. bezeichneten Tochterunternehmen einbezogen worden. B. Konsolidierungsgrundsätze Die Kapitalkonsolidierung erfolgte für die Zugänge im Konzern bis zum 31.12.2009 nach der Buchwertmethode gemäß § 301 Abs. 1 Nr. 1 HGB a. F. Für das zum 31.12.2010 erstmals einbezogene Tochterunternehmen erfolgte die Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode gemäß § 301 Abs. 1 Nr. 1 HGB. Als Zeitpunkt für die Verrechnung des konsolidierungspflichtigen Kapitals i. S. d. § 301 Abs. 2 HGB a. F. hat die HFH Geschäftsführungsgesellschaft mbH grundsätzlich den Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung der Tochterunternehmen in den Konzernabschluss gewählt. Dieser Zeitpunkt war der 31.12.2006 bzw. 31.12.2010. Für die nach dem 31.12.2006 bis zum 31.12.2010 erworbenen Anteile an Tochterunternehmen wurde die Erstkonsolidierung auf den Erwerbszeitpunkt durchgeführt. Die sich aus der Kapitalkonsolidierung bis zum 31.12.2006 ergebenden aktiven Unterschiedsbeträge in Höhe von 1.769 T€ stellen Geschäftswerte dar und sind analog § 309 Abs. 1 Satz 3 HGB a. F. im Konzerneigenkapital verrechnet worden. Aus der Kapitalkonsolidierung zum 31.12.2019 hat sich kein Unterschiedsbetrag ergeben. Ausleihungen und andere Forderungen sowie Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind gemäß § 303 Abs. 1 HGB weggelassen worden. Auf die Eliminierung der Zwischenergebnisse wurde gemäß § 304 Abs. 2 HGB verzichtet, da das Ergebnis für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung wäre. Umsatzerlöse und andere Erträge aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden gemäß § 305 HGB mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Steuerabgrenzungen gemäß § 306 HGB ergaben sich keine, da keine ergebniswirksamen Konsolidierungsmaßnahmen vorlagen, jedoch gemäß § 274 HGB aus Jahresabschlüssen von Tochterunternehmen insbesondere infolge Angleichung der Bilanzierung an das deutsche Recht. Insgesamt ergab sich eine Steuerentlastung in Höhe von rd. 1.303 T€, welche in der Konzernbilanz unter D. Aktive latente Steuern angesetzt wurde. Bei der Berechnung sind ein inländischer Steuersatz von rd. 29 % und ein ausländischer Steuersatz (Österreich) von 25 % (Körperschaftsteuer) zugrunde gelegt. C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellt worden. Die unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesenen entgeltlich erworbenen gewerblichen Schutzrechte und ähnlichen Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bilanziert. Den linear vorgenommenen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um nutzungsabhängige planmäßige Abschreibungen angesetzt worden. Den linear vorgenommenen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Die Finanzanlagen wurden grundsätzlich zu den Anschaffungskosten bewertet und bilanziert; bei den Wertpapieren des Anlagevermögens sind Abschreibungen auf den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert erfolgt. Zuschreibungen sind vorgenommen worden, soweit die Gründe für die Abschreibungen in Vorjahren am Abschlussstichtag nicht mehr bestanden haben. Zur Bewertung der Vorräte wurden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zugrunde gelegt, soweit nicht niedrigere Werte am Bilanzstichtag anzusetzen waren. Das Lagerrisiko und andere wertmindernde Umstände sind durch angemessene Bewertungsabschläge berücksichtigt worden. In die Herstellungskosten wurden zur Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse nur die nach § 255 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB ansatzpflichtigen Kosten einbezogen, d. h. in die Herstellungskosten wurden die lt. § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB bezeichneten Kosten - wie in den Vorjahren - nicht einbezogen, das Einbeziehungswahlrecht wurde nicht ausgeübt. Das Ansatzverbot lt. § 255 Abs. 2 Satz 4 HGB ist beachtet worden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden vorsichtig bewertet. Den Risiken ist durch entsprechende Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen worden. Soweit Forderungen in fremder Währung vorhanden waren, sind sie lt. § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet worden. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten aktiviert worden. Soweit Guthaben bei Kreditinstituten in fremder Währung vorhanden waren, sind sie lt. § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet worden. Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Aktivseite nur Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die unter B.1 in der Konzernbilanz ausgewiesene Rückstellungen für Pensionen setzen sich aus der Verrechnung des Zeitwertes einer Rückdeckungsversicherung (1.084 T€) mit dem zugehörigen Erfüllungsbetrag einer Rückstellung für Pensionen (1.276 T€) zusammen und stammen aus einem Tochterunternehmen. Die Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherung haben 1.084 T€ betragen. Außerdem wurde eine Pensionsrückstellung in der Höhe von 10 T€ aus einem anderen Tochterunternehmen mit einbezogen. Die Rückstellungen für Pensionen sind gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB bilanziert worden, Die Bewertung erfolgte gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Als Bewertungsverfahren wurde das modifizierte Teilwertverfahren verwendet. Über die grundlegenden Annahmen wird gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 16 HGB nachfolgend berichtet:
Unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Zinssatzes der vergangenen zehn bzw. sieben Jahren ergibt sich ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von 171 T€. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. Soweit solche in fremder Währung bestehen, sind sie mit dem Wechselkurs am Tag der Begründung bzw. mit dem höheren Wechselkurs am Bilanzstichtag bewertet worden, wenn die Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt. Anderenfalls (bei einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr) erfolgt die Bewertung zum Devisenkassamittelkurs. D. Mutterunternehmen - unbeschränkt haftende Gesellschafterin Die HFH Geschäftsführungsgesellschaft mbH ist das Mutterunternehmen und unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Hueck Folien GmbH & Co. KG, Weiden. E. Größter und kleinster Konsolidierungskreis Die HFH Geschäftsführungsgesellschaft mbH ist das Mutterunternehmen für die unter H. genannten Tochterunternehmen. Sie stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den größten, der zugleich der kleinste Konsolidierungskreis von Unternehmen ist, auf. Dieser Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. F. Erläuterung der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung I. Konzernbilanz Anlagevermögen Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt (vergleiche Anlage zum Konzernanhang). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind, wie im Vorjahr, zur Gänze kurzfristig. Der Finanzmittelfonds der Kapitalflussrechnung sitzt sich aus Guthaben bei Kreditinstituten sowie Kassenbestand zusammen. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten wie im Vorjahr im Wesentlichen Rückstellungen für laufende Reklamationen, Gewährleistungen, Abfertigungen, noch nicht konsumierte Urlaube und Zeitausgleiche, Jubiläumsgelder sowie Prämien.
Die Art und Form der dinglichen Besicherung für Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 8.000.000,00 (Vorjahr: TEUR 6.000) betrifft einen Wechsel. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von EUR 570.887,60 enthalten Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten wesentliche Aufwendungen, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden:
II. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsberiechen:
Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Regionen:
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten insbesondere Erträge aus Kostenerstattungen, Währungs- und Kursgewinne 62 T€ aus dem laufenden Geschäftsverkehr, der Auflösung von Wertberichtigungen, Versicherungsentschädigungen und Erträge aus der Teilauflösung von Rückstellungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen solche für Ersatzteile, Instandhaltung, Reparatur und Wartung, Mieten, Pachten und Leasing, fremde Dienstleistungen, Verwaltung und Vertrieb, sonstige Aufwendungen für die Belegschaft sowie Währungs- und Kursverluste in Höhe von 17 T€ aus dem laufenden Geschäftsbetrieb. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen von 28 T€ enthalten. Unter den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer sowie vergleichbare ertragsabhängige Steuern der Tochterunternehmen ausgewiesen. Der Ertrag aus latenten Steuern beträgt 327 T€. Weiterhin ist hier auch der Aufwand aus den Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die Steuern vom Einkommen der Kommanditisten der Hueck Folien Holding GmbH & Co. KG auf deren Ergebnis sind darin nicht enthalten. Die sonstigen Steuern enthalten Grundsteuer und Kraftfahrzeugsteuer sowie andere betriebliche Steuern, soweit letztere nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören. G. Sonstige Angaben I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Als Leasingnehmerinnen haben mehrere Tochterunternehmen mit verschiedenen Leasinggesellschaften Leasingverträge über PKW abgeschlossen. Die Leasingraten betragen rd. 177 T€ p. a. Weiterhin bestehen Mietverträge über Gebäude mit einer Verpflichtung von rd. 51 T€ p. a. sowie Verpflichtungen aus Leasing-/Mietverträgen über Betriebs- und Geschäftsausstattung von rd. 88 T€ und über Software von rd. 49 T€ p. a. Die Finanzlage des Konzerns ist durch die Leasingverpflichtungen, bewertet zum Barwert, nicht beeinträchtigt, jedenfalls überwiegen die Vorteile: Schonung der liquiden Mittel. Es ist dem jeweiligen Tochterunternehmen von der Leasinggeberin ein Ankaufsrecht eingeräumt worden, das nach Ablauf der Gesamtmietzeit ausgeübt werden kann. Sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben sich für die Konzernunternehmen (Leasingnehmerinnen) aus den genannten Leasingverträgen durch die Übernahme der laufenden Unterhaltskosten (Instandhaltungs- und Reparaturkosten). II. Mitarbeiter Die Zahl der Beschäftigten (einschließlich Teilzeitbeschäftigte, ausschließlich Auszubildende) der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen betrug im Quartalsdurchschnitt der Geschäftsjahre:
III. Gesamtbezüge der Geschäftsführer Auf die Angabe der Bezüge wird nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. IV. Gesamthonorar der Abschlussprüfer Der HFH Geschäftsführungsgesellschaft mbH-Konzern hat folgende Leistungen der Abschlussprüfer in Anspruch genommen:
Das Gesamthonorar enthält die Aufwendungen aller Gesellschaften des Konzerns, die sich im Geschäftsjahr 2019 aus den genannten Leistungen der Abschlussprüfer ergeben haben. V. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse bestanden zum Bilanzstichtag nicht. VI. Ermittlung der latenten Steuern Die latenten Steuern resultieren aus einzelnen Gesellschaften, die vom Wahlrecht der Bilanzierung aktiver latenter Steuern gemäß § 274 HGB Gebrauch gemacht haben.
Die aktiven latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt:
VII. Überleitungsrechnung Die Überleitungsrechnung gemäß DRS 18 vom Konzernergebnis unter Anwendung des Konzernsteuersatzes zum ausgewiesenen Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:
VIII. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. H. Tochterunternehmen I. Anteile an verbundenen Unternehmen In den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen:
Weiden, den 10. Juni 2020 HFH Geschäftsführungsgesellschaft mbH Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019I. Grundlage des Konzerns 1. Geschäftsmodell des Konzerns Wir sind im Bereich der Technischen Folien mit den Geschäftsbereichen LABELING und DESIGN sowie SECURITY tätig. Die Entwicklung und Produktion der maßgeschneiderten Produkte erfolgt in Baumgartenberg, Österreich. Zudem sind wir in Europa und Asien mit zwei zentralen Vertriebsstandorten vertreten. 2. Forschung und Entwicklung Marktorientierte Forschung und Entwicklung trägt wesentlich zum Erfolg in unseren Kernmärkten bei. Um unseren Kunden maßgeschneiderte Produktvorteile zu bieten, investieren wir gezielt in Forschung und Entwicklung und achten dabei auf einen effizienten Einsatz der Mittel. Auf Grund des im abgelaufenen Geschäftsjahres gegenüber der Planung und auch dem Vorjahr zurück liegenden Umsatzes stieg die F+E Quote im Vergleich zum Vorjahr um 1,8%-Punkte auf 8,4% bezogen auf den Umsatz. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Bei einem auf Grund der verschiedenen geopolitischen Spannungsfelder stark abgeschwächten Wachstum der Weltwirtschaft ist das Unternehmen in seinen Planungen von einer stabilen bis leicht positiven Entwicklung der relevanten Märkte ausgegangen. Aufgrund der Corona-Krise sind diese die Auslastung des Betriebes in den Geschäftsbereichen SECURITY und LABELING von der Krise nicht wesentlich negativ beeinflusst. Wir beliefern in diesen Bereichen vorwiegend als systemrelevant eingestufte Versorgungsketten. Gegenüber der Planung deutlich rückläufige Bedarfe erwarten wir für die langlebigen Konsumgüter unseres Geschäftsfelds DESIGN. Wir begegnen dem mit Flexibilität sowie Effektivität und Effizienz, und können so aus heutiger Sicht die Kosten für diesen Teilbereich ausreichend schnell an eine sich abkühlende Konjunktur anpassen. 2. Geschäftsverlauf des Konzerns Beim Umsatz verzeichnete das Unternehmen gegenüber dem hohen Niveau des Vorjahres einen Rückgang von 2,6%. Im Geschäftsbereich SECURITY war ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Neben einem schwächeren Projektverlauf machte die Insolvenz eines großen Kunden zu Beginn des Jahres umfangreiche Neuqualifizierungen notwendig. Dadurch gelang es nicht, an das sehr erfolgreiche Jahr 2018 anzuschließen. Im Segment Technische Folien konnten wir dagegen trotz des Auslaufs eines großen Kundenprojektes den Wachstumskurs durch die Markteinführung neuer, innovativer Produkte weiter fortsetzen. 3. Lage des Konzerns a) Ertragslage des Konzerns Der Umsatzrückgang im Geschäftsbereich SECURITY verbunden mit Abschreibungsbedarf für Lagerbestände auslaufender Produkte sowie hohe Kosten für Neuqualifikationen und Anläufe neuer Produktgruppen führten zu einem negativen Ergebnis. Ein Programm zur kurzfristigen Senkung der laufenden Kosten konnte die umfangreichen einmaligen Kostenbelastungen, durch die das Unternehmen das weitere Wachstum für die Folgejahre abgesichert hat, nicht kompensieren. b) Finanzlage des Konzerns Unsere Finanzlage können wir als stabil bezeichnen. Unser Finanzmanagement ist darauf gerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele zu vereinnahmen. Im Geschäftsjahr wurde ein Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit von TEUR 272 (Vorjahr: Mittelzufluss TEUR 2.607) erzielt. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit ist durch höhere Investitionen von TEUR 3.661 im Vorjahr auf TEUR 3.803 angestiegen. Die Liquidität des Konzerns hat sich um 11,4 % reduziert, kann aber weiter als stabil bezeichnet werden. Der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit beträgt TEUR 3.619 (Vorjahr: Mittelabfluss TEUR 2.464). c) Vermögenslage des Konzerns Im Konzern wurden 4,2 Mio. € in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen investiert. Diesen Investitionen standen Abschreibungen in Höhe von 3,1 Mio. € gegenüber. Die wesentlichen Investitionen betreffen mit 0,2 Mio. € Immaterielle Vermögensgegenstände, mit 1,9 Mio. € die Technischen Anlagen, mit 0,9 Mio. € die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie mit 1,2 Mio. € geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau. Die Finanzanlagen haben sich von 1,01 Mio. € auf 0,6 Mio. € vermindert. Insgesamt hat sich das Anlagevermögen um 4,1 % erhöht. Beim Umlaufvermögen haben sich die Vorräte um 1,5 % reduziert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sich um 2,9 % reduziert. Das Eigenkapital im Konzern verminderte sich von 25,0 Mio. € auf 22,8 Mio. €. Bei gleichbleibendem Gesamtvermögen reduzierte sich auch die Eigenkapitalquote von 57,9 % auf 52,6 %. Die Rückstellungen im Konzern haben sich von 8,95 Mio. € auf 7,69 Mio. € reduziert. Die Konzernverbindlichkeiten haben sich von 9,2 Mio. € zum 31.12.2018 auf 12,9 Mio. € zum vorliegenden Bilanzstichtag erhöht. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Wir ziehen für unsere interne Konzernsteuerung die Leistungsindikatoren Umsatzerlöse und Umsatzrentabilität I heran. Die Umsatzrentabilität I errechnen wir aus dem Jahresüberschuss im Verhältnis zur Gesamtleistung. In 2019 betrugen die Umsatzerlöse 53,42 Mio. € (2018: 54,83Mio. €) und die Umsatzrentabilität I -3,4 % nach +2,9 % im Vorjahr. Die Prognose der Vorjahres, in der ein leichter Umsatzrückgang und eine negative Umsatzrentabilität I angegeben waren, ist insoweit eingetreten. III. Prognosebericht Nach dem Verlustjahr 2019 sind die neu qualifizierten und entwickelten Produkte die Basis, den Wachstumskurs des Unternehmens fortzusetzen und die Ertragskraft wieder zu erhöhen. Unsere Märkte bieten ausreichend Chancen und werden vom Vertrieb konsequent bearbeitet. Die technischen und kapazitiven Voraussetzungen dafür sind mit den Investitionen der letzten Jahre gegeben. Im Umfeld der Corona-Krise erwartet der Konzern stabile, den Planungen entsprechende Umsätze im Geschäftsbereich SECURITY und für die konsumgetriebenen Produkte des täglichen Bedarfs der LABELING Industrie. Deutliche Rückgänge des Bedarfs gegenüber der Planung werden für den Bereich der langlebigen Konsumgüter des Geschäftsbereichs DESIGN erwartet. Gegenüber dem Vorjahr erwarten wir auf Basis der neuen Projekte in Summe damit ein leichtes Wachstum in den Umsatzerlösen und eine positive Umsatzrentabilität I im unteren einstelligen Bereich. IV. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Die Reihenfolge der im Folgenden aufgeführten Risiken entspricht in absteigender Folge deren Bedeutung für den Konzern. Die Coronavirus-Epidemie könnte bei längerer Dauer die gesamte Weltwirtschaft über das heute schon erkennbare Maß hinaus in eine längere Rezession zwingen, die auch die für uns relevanten heute noch stabil laufenden Branchen negativ erfassen würde. Es könnten sich daraus erhebliche Produktions- und Ergebnisrisiken ergeben. Im Falle einer schärferen Rezession, die auch die für uns relevanten Märkte erfassen würde, müsste die Umsatzprognose nach unten korrigiert werden, was auch zu einer Verschlechterung der Umsatzrentabilität I führen würde. Außerdem wird der Wegfall bzw. die Insolvenz wichtiger Abnehmer als Risiko gesehen, was Umsatzerlöse und Umsatzrentabilität I negativ beeinflussen würde. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird derzeit als gering bis mittel, die finanzielle Auswirkung als mittel bis hoch quantifiziert. Entsprechende Kostenanpassungs- und Liquiditätssicherungsprogramme sind für den Fall des Eintritts dieses Risikos vorbereitet. Nachdem Großbritannien Ende Januar 2020 geordnet mit entsprechenden Übergangsfristen aus der EU austrat, verringerte sich das Risiko aus dem Brexit deutlich. Sollte es doch noch zu einem ungeordneten Brexit (Hard Brexit) kommen, würde das eine gravierende regionale Marktveränderung bedeuten. Unser Umsatzanteil mit britischen Kunden beträgt weniger als 5 % und wir fakturieren nach Großbritannien in Euro und seit 1.4.2019 unverzollt (FCA). Ein ungeordneter Brexit stellt daher kein relevantes Risiko für unseren Konzern dar. Aufgrund der stabilen Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation unseres Konzerns sind für uns trotz der beschriebenen Risiken keine Liquiditätsrisiken erkennbar. Wir sehen für unseren Produktionsstandort in Baumgartenberg kein besonderes Risiko aufgrund von Naturgefahren. Gegen Hochwasser sind wir durch den Machlanddamm ausreichend geschützt. Die elektrische Versorgung des Werks ist redundant ausgelegt, sodass selbst bei Beschädigung einer Zuleitung der Betrieb nicht gestört wird. Für den österreichischen Produktionsstandort in Baumgartenberg wird vor allem die Gewinnung von qualifiziertem Fachpersonal als Risiko für die Umsetzung ein weiteres Umsatzwachstum angesehen. Wir sehen das resultierende Risiko für den Produktionsstandort als auch den Konzern in seinen Auswirkungen als relevant, aber auf Grund getroffener Maßnahmen als beherrschbar an. 2. Chancenbericht Die Investition in eine neue Beschichtungstechnologie ermöglicht den Eintritt in neue, wachstumsstarke Produktlinien in unseren Kernmärkten. Die im Markt platzierten neuen Produkte verbunden mit den internationalen Vertriebsaktivitäten bieten Wachstumschancen. 3. Gesamtaussage Zusammenfassend sehen wir für das vergangene Geschäftsjahr die Vermögens- und Finanzlage als zufriedenstellend an. Die Ertragslage war auf Grund der beschriebenen negativen Markt- und Kundeneinflüsse nicht zufriedenstellend. Auf Basis der neuen Technologien und Produkte kann das Unternehmen aber seinen Wachstumskurs fortsetzen und die notwendige Stärkung der Ertragskraft kurzfristig erreichen. Risiken der künftigen Entwicklung sehen wir weiterhin in der Gefahr negativer konjunkturellen Entwicklungen in Folge der Corona-Epidemie und darüber hinaus weiterhin auch von Turbulenzen an den weltweiten Finanzmärkten sowie gravierender geopolitischer Unruhen. Vor dem Hintergrund der diversifizierten Kernmärkte und der finanziellen Stabilität unseres Konzerns sehen wir uns aber für die Bewältigung dieser möglichen Risiken gut gerüstet. Wir sehen keine Risiken, die den Fortbestand des Konzerns gefährden können. V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Konzern bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Wertpapiere des Anlage- und Umlaufvermögens, Forderungen, Guthaben bei Kreditinstituten und Verbindlichkeiten. Wir verfügen über ein effizientes Mahnwesen. Die Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen ausgeglichen. Zur Absicherung gegen Liquiditätsrisiken und zur Aufrechterhaltung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit führen wir eine Liquiditätsplanung durch, die laufend aktualisiert wird und als Basis für die Geldmitteldisposition dient. Zahlungsstromschwankungen werden durch ausreichende Kreditlinien bei verschiedenen Banken gesichert. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, die nicht durch Absicherung begrenzt wurden, erfolgen entsprechende Wertberichtigungen. Außer den bereits im Konzernabschluss und im Anhang angeführten Risiken bestehen keine weiteren Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus Zahlungsstromschwankungen.
Weiden, den 4. Juni 2020 HFH Geschäftsführungsgesellschaft mbH |
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