HFH Geschäftsführungsgesellschaft mbHWeiden i.d.OPf.(vormals: Pirk)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
Anhang 2011I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft überschreitet am Abschlussstichtag - wie im Vorjahr - keines der drei Größenmerkmale i. S. d. §§ 264, 267 Abs. 1 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. II. Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten lt. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB bilanziert worden. Abschreibungen haben sich zum Abschlussstichtag nicht ergeben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten bestehen in Euro. Sie wurden zu Nominalwerten bilanziert. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich. Auf der Passivseite ist unter dem Gezeichneten Kapital das Stammkapital mit seinem Nominalwert ausgewiesen. Der Gewinnvortrag enthält den Jahresüberschuss 2007, 2008, 2009 und 2010 verrechnet mit dem Jahresfehlbetrag 2006. Die Rückstellungen enthalten die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert worden. III. Sonstige Pflichtangaben Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Konstantin Thomas, Weiden; Unternehmer. Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Hueck Folien Holding GmbH & Co. KG, Pirkmühle bei Weiden. Im Übrigen stellt die Gesellschaft (HFH Geschäftsführungsgesellschaft mbH) als Mutterunternehmen den Konzernabschluss auf, zu dessen Konsolidierungskreis auch die Hueck Folien Holding GmbH & Co. KG gehört. Dieser Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offen gelegt. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Pirk, den 23. März 2012 HFH Geschäftsführungsgesellschaft mbH gez. K. Thomas
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.10.2012 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||