Caritas Fortbildungsinstitut Münster GmbHMünsterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz zum 31. Dezember 2017AKTIVSEITE
Anhang für das Geschäftsjahr 20171. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Caritas Fortbildungsinstitut Münster GmbH hat ihren Sitz in Münster und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Münster unter der Nummer HRB 4894. Gegenstand der Gesellschaft ist das Betreiben von Einrichtungen der Aus-, Fort-, und Weiterbildung im Sozial- und Gesundheitswesen sowie von Einrichtungen, die dem Sozial- und Gesundheitswesen dienen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt und gegliedert. Die Caritas-Fortbildungsinstitut Münster GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die im Folgenden dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt worden: Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (Software) und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstattung richtet sich nach den amtlichen steuerlichen AfA-Tabellen. Erhaltene Zuwendungen für Investitionen werden auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten entsprechend der Stellungnahme IDW HFA 1/1984 i. d. F. v. 1990 ausgewiesen, soweit diese Zuschüsse für Anlagevermögen eingesetzt wurden. Die Sonderposten werden nach Maßgabe der Abschreibungen auf die mit den Zuschüssen finanzierten Anlagegüter aufgelöst. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bekannten Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind jeweils im Einzelnen zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. Gegenüber dem Vorjahr wurden folgende Ausweisänderungen vorgenommen: Aufwendungen für Qualitätsmanagement, Fortbildung, Dienstkleidung etc. werden nicht mehr unter den Personalaufwendungen, sondern unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Aufwendungen für Lehr- und Lernmittel sowie die Bewirtung wurden nicht mehr unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen, sondern unter den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten wurden nicht mehr als gesonderter Posten ausgewiesen, sondern unter den sonstigen betrieblichen Erträgen. 3. Erläuterungen zur BilanzDas Gliederungsschema der Bilanz wurde unter Bezugnahme auf § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB zur Darstellung der bisher erhaltenen und verwendeten Investitionskostenzuschüsse auf der Passivseite um den Posten "Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens" erweitert. Ferner wurde gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG der Posten "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter" hinzugefügt. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter betreffen ausschließlich den Lieferungs- und Leistungsverkehr. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschland in Köln. Diese mittelbaren Versorgungszusagen werden in Ausübung des Wahlrechts des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht passiviert. Die KZVK ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zweck der Anstalt ist es, Arbeitnehmern der Beteiligten im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Anstalt ist keine im Wettbewerb stehende Einrichtung. Die Altersversorgung wird durch Beiträge finanziert. Die Beträge der KZVK werden für alle ständig Beschäftigten des Vereins entrichtet. Zusätzlich zu dem regulär zu zahlenden Beitrag wird ein Finanzierungsbeitrag erhoben. Dieser Finanzierungsbeitrag wird voraussichtlich bis zum Jahr 2040 erhoben und betrug im Jahr 2017 T€ 4. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht besichert. 4. Sonstige AngabenMitarbeiter der Gesellschaft Im Jahr 2017 waren durchschnittlich 7 Mitarbeiter beschäftigt.
Münster, 1. März 2018 gez. Sebastian Koppers, Geschäftsführer gez. Thomas Schlickum, Geschäftsführer Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 erfolgte in der Gesellschafterversammlung vom 19. November 2018. |
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