Caritas Fortbildungsinstitut Münster GmbH

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz zum 31. Dezember 2016

AKTIVSEITE

31.12.2016 31.12.2015
EUR TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände     113,00 0
II. Sachanlagen     8.912,00 12
B. UMLAUFVERMÖGEN        
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände     15.131,03 5
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten     421.868,46 293
      446.024,49 310

PASSIVSEITE

       
  31.12.2016 31.12.2015  
  EUR TEUR  
A. EIGENKAPITAL        
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00   26  
II. Gewinn-/Verlustvortrag 197.062,06   193  
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 5.029,85   4  
    228.091,91   223
B. SONDERPOSTEN AUS ZUWENDUNGEN ZUR FINANZIERUNG DES SACHANLAGEVERMÖGENS   158,00   0
C. RÜCKSTELLUNGEN   12.508,21   19
D. VERBINDLICHKEITEN   165.035,37   55
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN   40.231,00   13
    446.024,49   310

Anhang für das Geschäftsjahr 2016

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Caritas Fortbildungsinstitut Münster GmbH hat ihren Sitz in Münster und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Münster unter der Nummer HRB 4894.

Gegenstand der Gesellschaft ist das Betreiben von Einrichtungen der Aus-, Fort-, und Weiterbildung im Sozial- und Gesundheitswesen sowie von Einrichtungen, die dem Sozial- und Gesundheitswesen dienen.

Die Gliederung der Bilanz wurde nach § 265 HGB erweitert.

Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Die Caritas-Fortbildungsinstitut Münster GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (Software) und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Sämtliche Forderungen haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt.

Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden in Übereinstimmung mit dem Anlagevermögen gebildet und entsprechend den Abschreibungen aufgelöst.

Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands in Köln. Hinsichtlich dieser mittelbaren Pensionsverpflichtungen besteht nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ein Passivierungswahlrecht.

Bis zum 31. Dezember 2015 wurde unter dem Posten Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das Wahlrecht nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB partiell in Höhe des jährlich zu zahlenden Sanierungsgelds in Anspruch genommen und eine mittelbare Pensionsverpflichtung in Höhe von rund 4 TEUR gebildet. Vor dem Hintergrund der durch die KZVK im Jahr 2016 erfolgten Rückabwicklung der gezahlten Sanierungsgelder für die Jahre 2002 bis 2014 und der Neuregelung der Finanzierungsbeiträge zum Abrechnungsverband S ab dem Geschäftsjahr 2016 wurde diese Rückstellung gemäß § 249 Abs. 2 HGB ertragswirksam aufgelöst.

Während der Zeit der Beschäftigung der Arbeitnehmer besteht für die Gesellschaft eine Umlagepflicht, die einerseits aus einer Versicherungsrentenverpflichtung und andererseits aus einer Versorgungsverpflichtung besteht. Die auf die Gesellschaft entfallende finanzökonomische Deckungslücke aus dem Abrechnungsverband S, die durch die Erhebung der Finanzierungsbeiträge geschlossen werden soll, betrug am 31. Dezember 2016 56 TEUR und entspricht dem Barwert der zukünftig voraussichtlich zu leistenden Finanzierungsbeiträge.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen.

3. Angaben zu den Posten der Bilanz

Sämtliche Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Caritas-Betriebsführungs- und Trägergesellschaft Münster mbH, Münster, bestehen in Höhe von 142 TEUR (Vorjahr 37 TEUR).

4. Sonstige Angaben

Gesellschafter

Alleiniger Gesellschafter ist die Caritas-Betriebsführungs- und Trägergesellschaft Münster mbH, Münster.

Geschäftsführung

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Thomas Schlickum, Münster.

Mitarbeiter der Gesellschaft

Im Jahr 2016 waren durchschnittlich 5,74 Mitarbeiter beschäftigt.

 

Münster, 10. Februar 2017

Thomas Schlickum, Geschäftsführer

Feststellung des Jahresabschlusses 2016

Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 6. Juli 2017 festgestellt worden.