Caritas Fortbildungsinstitut Münster GmbH

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31. Dezember 2019

AKTIVSEITE

31.12.2019 31.12.2018
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene EDV-Software 17.467,00 6.695,00
II. Sachanlagen 18.799,00 4.875,00
36.266,00 11.570,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.086,55 2.423,36
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 481.308,93 667.291,96
484.395,48 669.715,32
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.520,95 0,00
524.182,43 681.285,32

PASSIVSEITE

31.12.2019 31.12.2018
A. Eigenkapital
I. Eigenkapital 26.000,00 26.000,00
II. Kapitalrücklagen 150.000,00 150.000,00
III. Gewinnvortrag 57.248,20 157.199,49
IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) 70.020,20 - 99.951,29
303.268,40 233.248,20
B. Rückstellungen 20.770,00 24.165,00
C. Verbindlichkeiten 179.329,03 356.752,24
davon gegenüber Gesellschafter € 157.594,71 (348.296,42)
D. Rechnungsabgrenzungsposten 20.815,00 67.119,88
524.182,43 681.285,32

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Caritas Fortbildungsinstitut Münster GmbH hat ihren Sitz in Münster und ist in das Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter der Nummer HRB 4894 eingetragen.

Gegenstand der Gesellschaft ist das Betreiben von Einrichtungen der Aus-, Fort-, und Weiterbildung im Sozial- und Gesundheitswesen sowie von Einrichtungen, die dem Sozial- und Gesundheitswesen dienen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt und gegliedert.

Die Wertansätze in der Bilanz zum 31. Dezember 2018 wurden unverändert übernommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Die Caritas-Fortbildungsinstitut Münster GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und erfüllt gleichzeitig die Merkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft gem. § 267a HGB.

2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Die im Folgenden dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewendet worden:

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (Software) und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstattung richtet sich nach den amtlichen steuerlichen AfA-Tabellen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bekannten Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind jeweils im Einzelnen zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Ausgaben und Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen bzw. Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Das Gliederungsschema der Bilanz wurde gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG auf der Passivseite um den Posten "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter" erweitert.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen ausschließlich den Lieferungs- und Leistungsverkehr.

Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschland in Köln. Diese mittelbaren Versorgungszusagen werden in Ausübung des Wahlrechts des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht passiviert. Die KZVK ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zweck der Anstalt ist es, Arbeitnehmern der Beteiligten im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Anstalt ist keine im Wettbewerb stehende Einrichtung. Die Altersversorgung wird durch Beiträge finanziert. Die Beträge der KZVK werden für alle ständig Beschäftigten des Vereins entrichtet. Zusätzlich zu dem regulär zu zahlenden Beitrag wurde bis zum Jahr 2019 ein Finanzierungsbeitrag erhoben. Dieser Finanzierungsbeitrag betrug im Jahr 2019 T€ 3 (Vorjahr: T€ 4).

Mit der Einführung des neuen Finanzierungssystems, in dem ab 2020 für einen voraussichtlich siebenjährigen Zeitraum Angleichungsbeträge in Rechnung gestellt werden, geht ein Teilforderungsverzicht aus den Finanzierungsbeiträgen für die Jahre 2016 bis 2018 in Höhe von T€ 4 einher. Dieser Forderungsverzicht wird mit dem Angleichungsbetrag für 2020 verrechnet. Der Rückzahlungsanspruch wird im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Der Angleichungsbetrag 2020 wird voraussichtlich in Höhe des Finanzierungsbeitrags erhoben.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ausschließlich den Lieferungs- und Leistungsverkehr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter betreffen in voller Höhe (T€ 158) Darlehnsverbindlichkeiten. Im Vorjahr entfielen T€ 300 auf Darlehnsverbindlichkeiten und T€ 48 auf den Lieferungs- und Leistungsverkehr.

Im Vorjahr wurden durch den Gesellschafter T€ 150 in die Kapitalrücklage eingestellt.

Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht besichert.

4. Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2019 waren im Jahresdurchschnitt 7 (Vorjahr: 7) Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Münster, 5. März 2020

gez. Sebastian Koppers, Geschäftsführer

gez. Thomas Schlickum, Geschäftsführer

Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 erfolgte in der Gesellschafterversammlung vom 1. Juli 2020.