Caritas Fortbildungsinstitut Münster GmbH

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz zum 31. Dezember 2021

AKTIVSEITE

31.12.2021 31.12.2020
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene EDV-Software 12.093,00 14.780,00
II. Sachanlagen 24.469,04 18.427,00
36.562,04 33.207,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 63.584,10 112.560,58
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.247.015,79 494.167,69
1.310.599,89 606.728,27
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 592,76
1.347.161,93 640.528,03

PASSIVSEITE

31.12.2021 31.12.2020
A. Eigenkapital
I. Eigenkapital 26.000,00 26.000,00
II. Kapitalrücklagen 150.000,00 150.000,00
III. Gewinnvortrag 256.015,68 0,00
IV. Gewinnvortrag 0,00 127.268,40
V. Jahresüberschuss 181.819,73 128.747,28
613.835,41 432.015,68
B. Rückstellungen 31.751,00 23.200,00
C. Verbindlichkeiten 670.765,52 145.337,35
davon gegenüber Gesellschafter € 0,00 (127.375,10)
D. Rechnungsabgrenzungsposten 30.810,00 39.975,00
1.347.161,93 640.528,03

Anhang für das Geschäftsjahr 2021

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Caritas Fortbildungsinstitut Münster GmbH hat ihren Sitz in Münster und ist in das Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter der Nummer HRB 4894 eingetragen.

Gegenstand der Gesellschaft ist das Betreiben von Einrichtungen der Aus-, Fort-, und Weiterbildung im Sozial- und Gesundheitswesen sowie von Einrichtungen, die dem Sozial- und Gesundheitswesen dienen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt und gegliedert.

Die Wertansätze in der Bilanz zum 31. Dezember 2020 wurden unverändert übernommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Die Caritas-Fortbildungsinstitut Münster GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Die im Folgenden dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt worden:

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (Software) und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear.

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstattung richtet sich nach den amtlichen steuerlichen Afa-Tabellen. Geringwertige Anlagegüter im Wert von mehr als € 250,00 und bis zu € 1.000,00 netto werden im Jahr des Zugangs in einen Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG eingestellt, der über fünf Jahre gleichbleibend aufgelöst wird.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bekannten Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Ausgaben und Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen bzw. Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Das Gliederungsschema der Bilanz wurde gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG auf der Passivseite um den Posten "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter" erweitert.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen ausschließlich den Lieferungs- und Leistungsverkehr.

Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands in Köln. Diese mittelbaren Versorgungszusagen werden in Ausübung des Wahlrechts des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht passiviert. Die KZVK ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zweck der Anstalt ist es, Arbeitnehmern der Beteiligten im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Anstalt ist keine im Wettbewerb stehende Einrichtung.

Die Altersversorgung wird durch Beiträge finanziert. Die Beträge der KZVK werden für alle ständig Beschäftigten der Gesellschaft entrichtet. Zusätzlich zu dem regulär zu zahlenden Beitrag werden seit dem Jahr 2020 für einen voraussichtlich siebenjährigen Zeitraum Angleichungsbeträge erhoben.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen, wie im Vorjahr, ausschließlich den Lieferungs- und Leistungsverkehr.

Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht besichert.

4. Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2021 waren im Jahresdurchschnitt 11 Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Münster, 24. März 2022

gez. Sebastian Koppers, Geschäftsführer

gez. Thomas Schlickum, Geschäftsführer

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde in der Gesellschafterversammlung vom 6. April 2022 festgestellt.